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Leinenlos durch Hamburg
Behördlich anerkannter Sachverständiger nach §9 Absatz 1 1 HundeG
(„Erteilung der Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreichem Absolvieren der Gehorsamprüfung“)

Wenn Sie Ihren Hund in Hamburg frei laufen lassen möchten und nicht nur auf die Hundeauslaufflächen angewiesen sein wollen, biete ich Ihnen die Möglichkeit zusammen mit Ihrem Hund an der Gehorsamsprüfung teilzunehmen.

In netter Atmosphäre wird die Gehorsamsprüfung durchgeführt. Sie beinhaltet festgelegte Prüfungsstandards.

Auf einem Blick

Abnahme der Gehorsamsprüfung

1 Person mit einem Hund € 40,-
2 Personen mit demselben Hund € 60,-
3 Personen mit demselben Hund € 75,-
ab 4 Personen mit demselben Hund € 80,-
Hinzu kommen € 9,- pro Ausweis Leinenbefreiung.

Bei einer 4 köpfigen Familie mit gleicher Wohnanschrift maximal € 18,-
Die Leinenbefreiung erhält, wer seinen Hund unter Kontrolle hat und so halten und führen kann, dass von dem Hund voraussichtlich keine Gefahren oder erhebliche Belästigungen für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen.

Da dies für Sie als Hundehalter/in im Alltag sicherlich selbstverständlich ist, können Sie eventuelle Prüfungsängste einfach zu Hause lassen.

Die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Prüfung ist an das jeweilige Mensch-Hund-Team gebunden und ist nicht übertragbar.
Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht nach § 9 Absatz 1 i.V.m. § 9 Absatz 2 Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz) PDF
Und das müssen Sie und Ihr Hund können

Seit Inkrafttreten des Hamburger Hundegesetzes ist für alle Hunde folgendes vorgeschrieben:
 
  • eine Haftpflichtversicherung

  • ein eingepflanzter Mikrochip

  • ein Eintrag im neuen Melderegister
Darüber hinaus gilt ab dem 01.01.2007 gilt die generelle Anleinpflicht.

Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht
Sollten Sie ihren Hund von der allgemeinen Anleinpflicht befreien wollen, können Sie mit ihm zusammen eine Gehorsamkeitsprüfung (Hundeführerschein) ablegen. Wichtig zu wissen: Die Befreiung von der Anleinpflicht gilt jeweils nur für die Person, die die Prüfung mit dem Hund absolviert hat. Wir der Hund einmal von Freunden oder Familie ausgeführt gilt die Anleinpflicht, es sei denn es wurde ebenfalls einen entsprechende Prüfung abgelegt.

Eine Liste mit Prüfern aus dem Hamburger Umland finden sie hier:
Im Folgenden finden sie die Inhalte der Prüfung, die sie mit ihrem Hund beherrschen müssen. Sollten sie unsicher sein, ob sie die Prüfungsinhalte mit ihrem Hund problemlos absolvieren, empfiehlt es sich eine Vorbereitungsstunde bei einem erfahrenen Hundetrainer zu absolvieren.
Diese Übungen müssen sie zeigen:

Gehen an lockerer Leine:
Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen. Er hat Richtungs- und Tempowechseln willig zu folgen und anzuhalten, wenn die Hundeführerin/der Hundeführer stehen bleibt.

Sitz, Platz, Steh:
Der Hund muss auf Signal der Hundeführerin/des Hundeführers zwei der drei Positionen einnehmen und so lange darin verharren, bis er ein anderes Kommando erhält. Dieser Übungsteil muss mit an- und abgeleinten Hund gezeigt werden.

Bleib:
Die Hundeführerin/der Hundeführer bindet den Hund an einer geeigneten Stelle an und gibt eines der Kommandos unter 2. Wenn der Hund angebunden ist, entfernt sich die Hundeführerin/der Hundeführer, bleibt aber in Sichtweite des Hundes. Auf Anweisung der Prüferin/des Prüfers (frühestens nach zwei Minuten) kehrt die Hundeführerin/der Hundeführer zu dem Hund zurück. Bis dahin muss der Hund sich - auch unter leichter Ablenkung - ruhig verhalten.

Kommen auf Ruf:
Der Hund ist ab geleint. Die Hundeführerin/der Hundeführer ist in Bewegung. Wenn der Hund mindestens 10 m entfernt ist, gibt die Hundeführerin/der Hundeführer das Kommando zum Herkommen. Der Hund muss zügig herkommen und sich problemlos anleinen lassen.

Wichtig zu wissen ist, dass sämtliche Inhalte mehrmals, in unterschiedlicher Reihenfolge, an zwei unterschiedlichen Örtlichkeiten und unter Ablenkung zu absolvieren sind.

Diese Hilfsmittel dürfen benutzt werden:

  • Festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp, Halti,

  • Brustgeschirr (allerdings nicht mit Zugwirkung unter den Achseln)

  • Leine

  • Pfeife

  • Futter oder Spielzeug als Belohnung ist zulässig. Hör- sowie Sichtzeichen sind erlaubt

Diese Unterlagen und Dokumente müssen sie dabei haben

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

  • Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes mit eingetragener Chipnummer

  • Haftpflicht-Versicherungsnachweis

  • Anmeldebescheinigung

Ausnahmen von der Anleinpflicht

Es gibt zwei Ausnahmen, durch die Sie die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung mit Ihrem Hund nicht ablegen müssen.

  • Nachweis einer gleichwertigen Prüfung

  • Gesundheitliche Gründe des Hundes

Nachweis einer gleichwertigen Prüfung:

  • Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung des VDH (Verband für das deutsche Hundewesen e.V.)

  • Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung des BHV ( Berufsverband er Hundeerzieher und Verhaltensberater e.V.)

  • Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung des Dehra-Zentrums in Frankenfeld-Bosse

  • Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung der HSAG (Hundeschulen Arbeitsgemeinschaft Hamburg und Schleswig-Holstein e.V.)

  • Die Jageignungsprüfung des Jagdgebrauchshundeverbandes e.V.

  • Die Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde nach den jagdrechtlichen Vorschriften Hamburgs und anderer Bundesländer

  • Die Ausbildung zum Blindenführhund

  • Die Ausbildung zum Behindertenbegleithund

Gesundheitliche Gründe des Hundes:

Diese Art der Befreiung ist dann möglich, wenn Sie sich bisher an die geltenden Vorschriften in den Bereichen Hundeführung und Hundehaltung gehalten haben und Sie bei Antragsstellung vor dem zuständigen Verbraucherschutzamt ein ausführliches tierärztliches Attest vorlegen, welches aus dem hervorgeht, aus welchen Gründen Ihr Hund die Gehorsamsprüfung nicht ablegen kann.
 

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Allgemeines:

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