|
|
Leinenlos durch Hamburg
Behördlich anerkannter Sachverständiger nach §9 Absatz 1 1 HundeG
(„Erteilung der Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreichem Absolvieren
der Gehorsamprüfung“)
Wenn Sie Ihren Hund in Hamburg frei laufen lassen möchten und nicht nur auf die
Hundeauslaufflächen angewiesen sein wollen, biete ich Ihnen die Möglichkeit
zusammen mit Ihrem Hund an der Gehorsamsprüfung teilzunehmen.
In netter Atmosphäre wird die Gehorsamsprüfung durchgeführt. Sie beinhaltet
festgelegte Prüfungsstandards. |
Auf einem Blick
Abnahme der Gehorsamsprüfung
| 1 Person mit einem Hund |
€ 40,- |
| 2 Personen mit demselben Hund |
€ 60,- |
| 3 Personen mit demselben Hund |
€ 75,- |
| ab 4 Personen mit demselben Hund |
€ 80,- |
Hinzu kommen € 9,- pro Ausweis
Leinenbefreiung.
Bei einer 4 köpfigen Familie mit gleicher Wohnanschrift maximal €
18,- |
|
Die Leinenbefreiung erhält, wer seinen Hund unter Kontrolle hat und so halten
und führen kann, dass von dem Hund voraussichtlich keine Gefahren oder
erhebliche Belästigungen für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen.
Da dies für Sie als Hundehalter/in im Alltag sicherlich selbstverständlich ist,
können Sie eventuelle Prüfungsängste einfach zu Hause lassen.
Die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Prüfung ist an das jeweilige
Mensch-Hund-Team gebunden und ist nicht übertragbar.
|
|
Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht nach § 9 Absatz 1 i.V.m. § 9 Absatz 2
Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz) PDF |
Und das müssen Sie und Ihr Hund können
Seit Inkrafttreten des Hamburger Hundegesetzes ist für alle Hunde folgendes
vorgeschrieben:
|
Darüber hinaus gilt ab dem 01.01.2007 gilt die
generelle Anleinpflicht.
Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht |
Sollten Sie ihren Hund von der allgemeinen
Anleinpflicht befreien wollen, können Sie mit ihm zusammen eine
Gehorsamkeitsprüfung (Hundeführerschein) ablegen. Wichtig zu wissen: Die
Befreiung von der Anleinpflicht gilt jeweils nur für die Person, die die Prüfung
mit dem Hund absolviert hat. Wir der Hund einmal von Freunden oder Familie
ausgeführt gilt die Anleinpflicht, es sei denn es wurde ebenfalls einen
entsprechende Prüfung abgelegt.
Eine Liste mit Prüfern aus dem Hamburger Umland finden sie hier:
Im Folgenden finden sie die Inhalte der Prüfung, die sie mit ihrem Hund
beherrschen müssen. Sollten sie unsicher sein, ob sie die Prüfungsinhalte mit
ihrem Hund problemlos absolvieren, empfiehlt es sich eine Vorbereitungsstunde
bei einem erfahrenen Hundetrainer zu absolvieren. |
|
Diese Übungen müssen sie zeigen:
Gehen an lockerer Leine:
Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen. Er hat Richtungs- und
Tempowechseln willig zu folgen und anzuhalten, wenn die Hundeführerin/der
Hundeführer stehen bleibt.
Sitz, Platz, Steh:
Der Hund muss auf Signal der Hundeführerin/des Hundeführers zwei der drei
Positionen einnehmen und so lange darin verharren, bis er ein anderes Kommando
erhält. Dieser Übungsteil muss mit an- und abgeleinten Hund gezeigt werden.
Bleib:
Die Hundeführerin/der Hundeführer bindet den Hund an einer geeigneten Stelle an
und gibt eines der Kommandos unter 2. Wenn der Hund angebunden ist, entfernt
sich die Hundeführerin/der Hundeführer, bleibt aber in Sichtweite des Hundes.
Auf Anweisung der Prüferin/des Prüfers (frühestens nach zwei Minuten) kehrt die
Hundeführerin/der Hundeführer zu dem Hund zurück. Bis dahin muss der Hund sich -
auch unter leichter Ablenkung - ruhig verhalten.
Kommen auf Ruf:
Der Hund ist ab geleint. Die Hundeführerin/der Hundeführer ist in Bewegung. Wenn
der Hund mindestens 10 m entfernt ist, gibt die Hundeführerin/der Hundeführer
das Kommando zum Herkommen. Der Hund muss zügig herkommen und sich problemlos
anleinen lassen.
Wichtig zu wissen ist, dass sämtliche Inhalte mehrmals, in unterschiedlicher
Reihenfolge, an zwei unterschiedlichen Örtlichkeiten und unter Ablenkung zu
absolvieren sind.
Diese Hilfsmittel dürfen benutzt werden:
-
Festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp, Halti,
-
Brustgeschirr (allerdings nicht mit Zugwirkung unter den Achseln)
-
Leine
-
Pfeife
- Futter oder Spielzeug als
Belohnung ist zulässig. Hör- sowie Sichtzeichen sind erlaubt
Diese Unterlagen und Dokumente müssen sie
dabei haben
-
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
-
Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes mit eingetragener
Chipnummer
-
Haftpflicht-Versicherungsnachweis
- Anmeldebescheinigung
Ausnahmen von der Anleinpflicht
Es gibt zwei Ausnahmen, durch die Sie die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung mit
Ihrem Hund nicht ablegen müssen.
Nachweis einer gleichwertigen Prüfung:
-
Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung des VDH (Verband für das deutsche
Hundewesen e.V.)
-
Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung des BHV ( Berufsverband er
Hundeerzieher und Verhaltensberater e.V.)
-
Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung des Dehra-Zentrums in
Frankenfeld-Bosse
-
Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung der HSAG (Hundeschulen
Arbeitsgemeinschaft Hamburg und Schleswig-Holstein e.V.)
-
Die
Jageignungsprüfung des Jagdgebrauchshundeverbandes e.V.
-
Die
Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde nach den jagdrechtlichen Vorschriften
Hamburgs und anderer Bundesländer
-
Die
Ausbildung zum Blindenführhund
- Die Ausbildung zum
Behindertenbegleithund
Gesundheitliche Gründe des Hundes:
Diese Art der Befreiung ist dann möglich, wenn Sie sich bisher an die geltenden
Vorschriften in den Bereichen Hundeführung und Hundehaltung gehalten haben und
Sie bei Antragsstellung vor dem zuständigen Verbraucherschutzamt ein
ausführliches tierärztliches Attest vorlegen, welches aus dem hervorgeht, aus
welchen Gründen Ihr Hund die Gehorsamsprüfung nicht ablegen kann.
nach oben |
|
|