Begleithundeprüfung
Eine Begleithundeprüfung können nur erwachsene Hunde, ab 12 Monaten
ablegen.
Die Begleithundeprüfung besteht aus drei Teilen
Theorie
- Sachkundenachweis
Aus dem vorgegebenen
Fragenkatalog werden 75 beliebige Fragen gestellt. Werden von den gestellten
Fragen 80% (60 Fragen) richtig beantwortet, gilt der Sachkundenachweis als bestanden.
Verkehrssicherheit (100
Punkte)
Parkplatzsituation (10 Punkte)
Verhalten und Führigkeit
im Verkehr (90 Punkte)
Wurden 80%
(80 Punkte)der Gesamtpunktzahl erreicht, gilt Teil Verkehrssicherheit
als bestanden.
Die
Unbefangenheitsprobe wird direkt vor dem praktischen Teil der Begleithundeprüfung
abgelegt, hier wird zu allererst eine Identitätskontrolle via Chip oder Tätowierung
durchgeführt. Diese Probe sollte an einem für alle neutralen Ort stattfinden,
sie wird zudem noch während der gesamten Begleithundeprüfung weiter beobachtet
werden. Sie wird unterteilt in: „Bestanden", „weiter zu
beobachten" und „Hunde, die nicht zur Prüfung zugelassen werden"
– im Falle der letzten Beurteilung ist die Prüfung bereits beendet, Hund und
Halter werden die Prüfung nicht weiter durchführen können.
Nach
der bestandenen Unbefangenheitsprobe geht es zu den ” Übungen auf dem
Platz".
Die Punkte bestehen (in der Reihenfolge gelistet) aus:
Gehorsam (100 Punkte)
·
Leinenführigkeit (20 Punkte)
·
Arbeiten in
einer Personengruppe (10
Punkte)
·
Freifolge
(30 Punkte)
·
Sitz aus der Bewegung in
Verbindung mit
Abholen (15 Punkte)
·
Ablegen aus der Bewegung
in Verbindung
mit Heranrufen (15
Punkte)
·
Ablegen unter
Ablenkung (10
Punkte)
Die
jeweiligen Übungen unterliegen einem strengen Reglement, bei Abweichungen vom
Reglement gibt es natürlich Punktabzug, Es ist möglich 100 Punkte zu
erreichen, um die Prüfung bestehen zu wollen muss man 70% der möglichen Punkte
erreicht haben – also 70 Punkte.